WHG – Fachbetriebs-Zertifizierung

           

Fachbetriebspflicht

In Deutschland regeln Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) die sogenannte Fachbetriebspflicht. Entsprechend dieser Rechtsgrundlagen dürfen nur besonders qualifizierte Unternehmen Tätigkeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen durchführen. Zu diesen fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten zählen insbesondere das Errichten, Instandsetzen, Innenreinigen und Stilllegen dieser Anlagen.

Gemäß § 62 AwSV bedarf es einer Zertifizierung zum Nachweis der Eignung als Fachbetrieb gemäß WHG.

Sachkunde

Weiterhin regelt § 62 AwSV, dass jeder Fachbetrieb gemäß WHG mindestens eine „betrieblich verantwortliche Person“ bestellen muss.

Die benannten Personen („WHG-Fachbetriebsbeauftragten“) müssen dabei über ausreichende Sachkunde verfügen und diese nachweisen. Dieser Sachkundenachweis kann insbesondere mittels der erfolgreichen Teilnahme an unseren maßgeschneiderten WHG-Fachkursen geführt werden. Hierbei stimmen wir die Seminarinhalte ganz konkret auf die individuellen Anforderungen Ihres Betriebs sowie der teilnehmenden Personen ab. Unsere Schulungen sind nicht „von der Stange“!

Auditierung

Im Zuge der individuellen und eingehenden Auditierung Ihres Unternehmens überprüfen wir bei Ihnen direkt vor Ort, dass alle relevanten Anforderungen & Voraussetzungen erfüllt sind sowie auch nachvollziehbar dokumentiert werden. Wir zertifizieren dabei gemäß unseres Kompetenzstufenmodells nicht nur die reinen technischen und organisatorischen Anforderungen, sondern auch alle relevanten Sicherheitsaspekte.

Als wesentliche Punkte stehen dabei im direkten Blickfeld der Auditierung:

  • Fachbetriebsbeauftragte (Benennung, Sachkundenachweis, Qualifikation, Berufserfahrung, Kompetenzen & Weisungsbefugnisse, Organisatorische Einbindung)
  • Eignung des gewerblich-technisch-ausführenden Personals
  • Fachgerechte Erbringung der Leistungen
  • Eignung der für die Dienstleistungserbringung eingesetzten Arbeitsmittel, Messmittel sowie sonstigen technischen Ausrüstung
  • Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit & Arbeitsbedingungen
  • Umweltschutz sowie besondere Aspekte des Gewässerschutzes
  • Notfall- & Benachrichtigungsverfahren im Schadenfall
  • Absicherung der erbrachten Leistungen über adäquaten Versicherungsschutz (Umwelthaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung)

Unsere Auditoren legen hierbei durchgängig strenge Qualitätsstandards an, auf die Sie & Ihre Kunden sich letztlich zu 100% verlassen können.

Zertifizierung

Stellt die durchlaufene Auditierung im Ergebnis fest, dass Ihr Unternehmen alle Voraussetzungen & Anforderungen eines Fachbetriebs nach WHG erfolgreich erfüllt, so erteilen wir dem Unternehmen die Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG. Ein Zertifikat dokumentiert den damit offiziell erworbenen Status als „Fachbetrieb nach WHG“ sowie die Berechtigung zur Erbringung fachbetriebspflichtiger Tätigkeiten.

Das IQWS-Siegel ist Ausdruck von Leistung, Qualität und Sicherheit. Es schafft Vertrauen und Orientierung - für Sie und für Ihre Kunden gleichermaßen.

Überwachung

Im Regelfall beläuft sich die Gültigkeit der Fachbetriebszertifizierung gemäß WHG in Verbindung mit § 62 WHG auf 2 Jahre. Im Zuge der weiteren Überwachung wird nach erteilter Erstzertifizierung von uns auf Grundlage von § 62 AwSV regelmäßig fortlaufend überprüft, dass weiterhin alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ihr Bedarf = Unser Angebot

Gerne erstellen wir Ihnen ein bedarfsgerechtes Angebot, das individuell & exakt auf Ihre Gegebenheiten & Anforderungen abgestimmt ist.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Sie voranzubringen!

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